Erziehungsstellen

Erziehungsstelle als Beruf
Arbeit und Privatleben sinnvoll verbinden
Als Erziehungsstelle nach §34 SGB VIII begleitest du ein Kind oder einen Jugendlichen in einem familiennahen und alltagsorientierten Lebensrahmen. Du unterstützt junge Menschen dabei, Sicherheit, Orientierung und verlässliche Beziehungen zu erleben – eingebunden in den gemeinsamen Alltag und begleitet durch deine pädagogische Fachlichkeit.
Je nach individuellem Unterstützungsbedarf können Aufnahmen sowohl im Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach §34 SGB VIII als auch im Rahmen von Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII erfolgen.
Pädagogische Arbeit findet dabei nicht im klassischen Schichtdienst statt, sondern im täglichen Zusammenleben. Der Alltag wird gemeinsam gestaltet und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen.
Die Tätigkeit verbindet eigenverantwortliches Arbeiten mit fachlicher Begleitung und ermöglicht langfristige pädagogische Beziehungsarbeit im eigenen Lebensumfeld.
Leben und Arbeiten im Alltag
In einer Erziehungsstelle lebt ein Kind oder Jugendlicher im gemeinsamen Haushalt und wird Teil des Alltags. Das bedeutet: Du stellst Raum in deinem Zuhause zur Verfügung und gestaltest deinen Alltag bewusst mit Blick auf die pädagogische Aufgabe. Der Alltag ist geprägt von festen Strukturen, Verlässlichkeit und gemeinsamen Routinen.
In der Regel beginnt eine Erziehungsstelle mit der Aufnahme eines Kindes oder eines Geschwisterpaares. Wie sich das Setting entwickelt, hängt von den jeweiligen Möglichkeiten, Ressourcen und Rahmenbedingungen ab.
Pädagogische Arbeit findet dabei nicht punktuell statt, sondern entsteht im täglichen Zusammenleben – in Gesprächen, im gemeinsamen Alltag und auch in herausfordernden Situationen. Orientierung, Beziehung und Stabilität werden kontinuierlich gestaltet und begleitet.
Die Entscheidung für eine Erziehungsstelle betrifft dabei nicht nur die betreuende Fachkraft selbst, sondern auch das persönliche Umfeld und die Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Deshalb ist eine offene und gemeinsame Auseinandersetzung mit dieser Aufgabe besonders wichtig.

Voraussetzungen
Um eine Erziehungsstelle nach §34 SGB VIII beziehungsweise im Rahmen von §35a SGB VIII zu führen, braucht es fachliche, persönliche und strukturelle Voraussetzungen. Mindestens eine im Haushalt lebende Person muss über eine pädagogische oder therapeutische Qualifikation verfügen.
Dazu zählen beispielsweise:
Die konkreten fachlichen Anforderungen und anerkannten Qualifikationen richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben sowie einer trägerinternen Bewerberauswahl. Ergänzende Informationen sind im MBJS-Fachportal abrufbar.
Die Aufnahme als Erziehungsstelle erfolgt im Rahmen eines fachlichen Auswahl- und Prüfungsverfahrens.
Persönliche und strukturelle Voraussetzungen
Neben der fachlichen Qualifikation braucht es auch persönliche und strukturelle Voraussetzungen, um eine Erziehungsstelle führen zu können. Dazu gehört ausreichend Platz im eigenen Zuhause – in der Regel ein eigenes Zimmer für das Kind oder den Jugendlichen – sowie die Bereitschaft, den eigenen Alltag verlässlich und strukturiert zu gestalten.
Wichtig ist außerdem ein stabiles persönliches Umfeld, das diesen Weg mitträgt. Die Aufgabe erfordert Zeit, Belastbarkeit, Reflexionsfähigkeit und die Bereitschaft, pädagogisches Handeln kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Grundlage der Arbeit sind fachliche Standards, Schutzkonzepte sowie die kontinuierliche Reflexion pädagogischen Handelns. Ergänzend werden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie die gesundheitliche Eignung vorausgesetzt.
Deine Rolle als Fachkraft
Eine Erziehungsstelle zu führen bedeutet, pädagogisch zu arbeiten und jungen Menschen einen verlässlichen Lebensrahmen zu bieten. Du strukturierst den Alltag, gibst Orientierung und begleitest Entwicklungsprozesse über einen längeren Zeitraum hinweg.
Je nach Hilfebedarf begleiten Erziehungsstellen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen biografischen Erfahrungen und individuellen Unterstützungsbedarfen. Dies kann auch junge Menschen betreffen, die aufgrund seelischer Belastungen oder besonderer Entwicklungsbedarfe Leistungen nach §35a SGB VIII erhalten.
Zu deiner Rolle gehört in vielen Fällen auch die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Auch wenn ein Zusammenleben zeitweise oder dauerhaft nicht möglich ist, bleiben Eltern häufig wichtige Bezugspersonen. Kontakte werden – sofern sie dem Wohl des jungen Menschen entsprechen – gemeinsam gestaltet und begleitet.
Dazu gehören beispielsweise die Begleitung von Umgangskontakten, die Einbindung der Eltern in Entwicklungen oder die gemeinsame Abstimmung weiterer Perspektiven. Je nach Lebenssituation kann dieser Bereich unterschiedlich ausgeprägt sein oder entfallen.
Die Arbeit bewegt sich dabei in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen Nähe, professioneller Haltung und klarer pädagogischer Orientierung. Neben fachlicher Qualifikation sind deshalb insbesondere Empathie, Stabilität, Kooperationsfähigkeit und Reflexionsvermögen wichtig.

Unterstützung und Zusammenarbeit
Auch wenn die pädagogische Arbeit im eigenen Zuhause stattfindet, erfolgt sie nicht isoliert. Erziehungsstellen sind fachlich angebunden und arbeiten eng mit dem Träger, dem Jugendamt sowie weiteren beteiligten Fachstellen zusammen.
Dazu gehören regelmäßige Fachberatung, Supervision, Hilfeplanungsgespräche und Fortbildungen, die die pädagogische Arbeit begleiten und unterstützen.
Jede Erziehungsstelle wird zudem durch feste Ansprechpartner:innen und eine pädagogische Leitung begleitet. In regelmäßigen Gesprächen werden Entwicklungen gemeinsam reflektiert, Perspektiven abgestimmt sowie organisatorische und fachliche Themen besprochen.
Gerade in herausfordernden Situationen stehen verlässliche Ansprechpersonen zur Verfügung, die beratend begleiten und fachliche Unterstützung bieten.
Rahmenbedingungen
Die Tätigkeit als Erziehungsstelle erfolgt innerhalb klar geregelter fachlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. Grundlage der Zusammenarbeit sind verbindliche Absprachen, fachliche Standards sowie die enge Begleitung durch den Träger.
Mit der Tätigkeit gehen Verantwortung, Verlässlichkeit und eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einher. Gleichzeitig bietet die Arbeit die Möglichkeit, pädagogisches Handeln eigenverantwortlich, beziehungsorientiert und alltagsnah zu gestalten.

Was diese Aufgabe mit sich bringt
Die Arbeit als Erziehungsstelle ist erfüllend – und gleichzeitig anspruchsvoll.
Du begleitest Kinder und Jugendliche, die häufig belastende Erfahrungen gemacht haben. Das erfordert Geduld, Verständnis für individuelle Verhaltensweisen und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen handlungsfähig und verlässlich zu bleiben.
Nicht jeder Entwicklungsschritt wird sofort sichtbar und viele Prozesse benötigen Zeit. Umso wichtiger sind Stabilität, Orientierung und eine kontinuierliche pädagogische Begleitung.
Gleichzeitig entstehen im Alltag immer wieder Momente, die zeigen, wie bedeutsam diese Arbeit ist: wenn Vertrauen wächst, Entwicklung sichtbar wird und neue Perspektiven entstehen.
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